Physiotherapeutische Behandlungen werden, sofern sie ärztlich verordnet sind, von den Unfallversicherungen und den Krankenkassen (über die Grundversicherung) übernommen.

Die Behandlungskosten sind kantonal festgelegt und durch einen nationalen Tarifvertrag geregelt:

Unfallversicherungen: CHF 1.- / Taxpunkt
Krankenkassen: CHF 0.99/ Taxpunkt

Alle Rechnungen für ärztlich verordnete Behandlungen gehen direkt an die Versicherer.

Selbstzahler-Angebote werden direkt bar bezahlt oder werden auf Wunsch dem Patienten in Rechnung bestellt (teilweise Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen; Anfrage durch den Patienten).

Link: Verordnung reactive Physiotherapei