Physiotherapeutische Behandlungen werden, sofern sie ärztlich verordnet sind, von den Unfallversicherungen und den Krankenkassen (über die Grundversicherung) übernommen.
Die Behandlungskosten sind kantonal festgelegt und durch einen nationalen Tarifvertrag geregelt:
Unfallversicherungen: | CHF 1.- / Taxpunkt |
Krankenkassen: | CHF 0.99/ Taxpunkt |
Alle Rechnungen für ärztlich verordnete Behandlungen gehen direkt an die Versicherer.
Selbstzahler-Angebote werden direkt bar bezahlt oder werden auf Wunsch dem Patienten in Rechnung bestellt (teilweise Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen; Anfrage durch den Patienten).